Allgemeine Geschäftsbedingungen von Glas nach Mass

1. Geltung:

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

 

2. Vertragsabschluss:

Eine Bestellung per e-mail stellt ein Vertragsangebot des Kunden dar und bedarf einer Auftragsbestätigung durch Glas nach Mass.

 

3. Preis:

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Verpackung, Zustellung, Montage oder Aufstellung. Preise für Transport bzw. Zustellung werden immer gesondert angeführt.

Wird eine Aufstellung oder Montage gewünscht so wird auch dieser Preis gesondert angeführt.

 

4. Zahlungsbedingungen:

Wir aktzeptieren grundsätzlich nur Vorauszahlungen, sofern auf einem Angebot nicht anders geführt. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

 

5. Vertragsrücktritt:

Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl von Glas nach Mass einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

 

6. Lieferung, Transport, Annahmeverzug:

Selbstabholung:

    Die Abladung der Ware vom A-Ständer am Unternehmensstandort sowie die Beladung des Kundenfahrzeuges hat durch den Kunden und auf Gefahr des Kunden zu erfolgen. Von Glas nach Mass kann keine Ab- bzw. Beladehilfe geleistet werden. Hat der Kunde die Ware bei vereinbarter Selbstabholung nicht wie vereinbart abgeholt (Annahmeverzug), ist Glas nach Mass nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder am Firmengelände einzulagern, wofür Glas nach Mass eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern.

Zustellung durch Glas nach Mass:
    Die Abladung der Ware vom A-Ständer am Lieferort hat durch den Kunden und auf Gefahr des Kunden zu erfolgen. Von Glas nach Mass kann keine Abladehilfe geleistet werden. Hat der Kunde die Ware bei vereinbarter Lieferung nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), hat Glas nach Mass die Wahl die Ware auf Gefahr des Kunden auf dessen Grundstück abzustellen, die Ware auf Gefahr des Kunden bei einem Nachbarn abzugeben oder die Kosten für den Rücktransport sowie die neuerliche Anlieferung zu verrechnen. Zusätzlich wird für die Lagerzeit zwischen Rücktransport sowie neuerlicher Anlieferung eine Lagergebühr von 0,1% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung gestellt, wenn die Lagerzeit eine Dauer von 7 Kalendertagen übersteigt. Die Lagergebühr wird ohne Setzen einer Nachfrist verrechnet.

 

7. Lieferfrist:

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten sowie die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfüllt hat. Glas nach Mass ist berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu zwei Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

 

8. Erfüllungsort:

Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz von Glas nach Mass.

 

9. Geringfügige Leistungsänderungen:

Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache und die Produktionsprozesse bedingten Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Struktur, etc.).

 

10. Dimensionierung von Glasscheiben:

Für die Zulassung des Einsatzes der Gläser bzw. deren Statik übernimmt Glas nach Mass keine Gewähr. Der glastechnisch richtige Einsatz wird von Glas nach Mass nicht geprüft. Die Statikberechnung bzw. Dimensionierung der Gläser ist vom Kunden zu organisieren und hat durch eine Fachperson zu erfolgen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Glas nach Mass ein reines Handelsunternehmen ist und daher keine Dimensionierungen oder bindenden Dimensionierungsempfehlungen durchführen kann!

 

11. Schadenersatz:

Da Glas nach Mass weder die Dimensionierung von Glasscheiben noch Montagearbeiten vornimmt wird jeglicher Schadenersatzanspruch an Glas nach Mass abgelehnt. Eine Reklamation oder ein Schadenersatz von Spontanbruch wird ausgeschlossen. Spontanbruch (das Glas bricht ohne äußere Einwirkungen) kann bei thermisch vorbehandelten Gläsern (ESG, TVG) aufgrund von Nickelsulfideinschlüsse entstehen. Diese Einschlüsse können nicht automatisiert entdeckt werden. Daher stellt ein Spontanbruch keinen Reklamationsgrund dar und das Risiko ist vom Kunden zu tragen.

 

12. Produkthaftung:

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

13. Rechtswahl, Gerichtsstand:

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Als Gerichtsstand wird der Sitz von Glas nach Mass vereinbart. Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag mit Glas nach Mass entstehenden Streitigkeiten ist somit das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

 

14. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht:

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.  Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.